Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Punkte 1-8)

Rautschka ON STAGE KG


Hinweis: ist im Offert oder Auftrag nichts anderes beschrieben, gilt folgende Vereinbarung:

1. Transport und Betreuung

 

1.1) Abholung: Eugen-Dahm-Straße 1-3, 2514 Traiskirchen, Einfahrt "Long Vehicel" auf der Badener Straße.

1.2) Anlieferung/Abholung (in umgekehrter Reihenfolge): wir bringen die bestellte Ware zum Veranstaltungsort bis vor/hinter die Bühne bzw. bis zur Location (Saal, Halle, Gebäude, usw.) wenn Stufen oder nicht ebene, rollbare Gegebenheiten vorherrschen. Je nach Größe der Lieferung müssen 1 - 2 Helfer (die tragen können) für den Ent- und Ladevorgang zur Verfügung stehen.

 

1.3) Anlieferung und Aufbau/Abbau und Abholung: wie Punkt 2, für das Bewegen der Ware auf die Bühne müssen zwei Helfer (die tragen können) zur Verfügung stehen. Der Aufbau/Abbau wird von uns durchgeführt.

1.4) Betreuung: wie Punkt 2 und 3 und Betreuung während Soundcheck und Show. In diesem Fall muß Verpflegung und nach Absprache ein Hotelzimmer mit Dusche und WC zur Verfügung gestellt werden (max. 5km vom Veranstaltungsort entfernt).

 

1.5) für die Punkte 2 - 4 muß eine veranstaltungsortnahe kostenlose Parkmöglichkeit (Sprinter, langer Radstand, ca. 7m) zur Verfügung stehen (in ca. max 300m Entfernung).

 

 

2. Vertragsdauer

Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der vereinbarten Abholung bzw. Zustellung und endet mit dem Tag der vereinbarten Rückstellung der Ware.

 

3. Mietentgelt

Das Mietentgelt ist jeweils pro begonnenem Tag zu bezahlen. Im Falle von verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes ist das Mietentgelt für jeden begonnenen Tag zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist die Rautschka On STAGE KG berechtigt, eventuelle Zumietkosten für Ersatzgeräte zusätzlich zum Mietentgelt weiterzuverrechnen.

 

4. Nutzung des Mietgegenstandes und Haftung

Die überlassenen bzw. eingesetzten Geräte, Zubehör und Verpackung verbleiben im Eigentum der Rautschka ON STAGE KG. Die Weitervermietung der überlassenen Geräte an Dritte sowie jede Art von Änderung an den Geräten durch den Auftraggeber ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
Bei Betrieb der überlassenen Geräte durch Mitarbeiter der Rautschka ON STAGE KG haftet der Auftraggeber bei mehrtägigem Leistungszeitraum für Schäden durch unautorisierte Inbetriebnahme und Bewegung (z.B. von Transportfahrzeug auf die Bühne) durch Dritte, Vandalismus, Witterung, Feuer und Diebstahl u.ä., die außerhalb der vereinbarten Betriebszeiten entstehen.


Eine Haftung der Rautschka ON STAGE KG besteht auch dann nicht, wenn dem Auftraggeber oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall überlassener Geräte während der Vertragszeit mittelbar oder unmittelbar Schäden entstehen.


So nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber bei Nutzungsverträgen von mehr als einer Woche Laufzeit jegliches Verschleißrisiko durch normale Abnützung, insbesondere bei Röhrengeräten durch normale Abnützung. Bei Schlagzeugfelle und Becken tritt dies bereits, wenn nicht anders vereinbart, zu Beginn der Miete ein.


Werden die eingesetzten Geräte durch von der Rautschka ON STAGE KG zur Verfügung gestelltem Personal bedient, so gilt o.a. Haftungsausschluss auch gegenüber diesem Personenkreis. Auftretende Störungen oder Ausfälle werden soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar sofort behoben. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausdrücklich und einvernehmlich ausgeschlossen.


Im Falle der Selbstabholung oder lediglich Bedienung von Geräten durch den Auftraggeber, erkennt dieser an, die übernommenen Geräte vollständig, in ordnungsgemäßem Zustand und ohne Mängel übernommen zu haben. Spätere Einwände gegen die Beschaffenheit bzw. Vollständigkeit des Materials sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu behandeln, und haftet für Schäden, die an den Mietgegenständen während des Leistungszeitraumes entstehen (u.a. für Schäden bei Transport, durch Witterung, unsachgemäße Bedienung, Drittpersonen, Diebstahl, Bewegung z.B. Röhrenverstärker über Kopfsteinpflaster oder Bewegung im „heißen“ Zustand bei Bühnenumbauten, usw.). Kaputte Felle, Kabeln und Röhren sind zu retournieren. Die Mietzeit berechnet sich von dem Tag, an welchem das Material abgeholt bzw. von Rautschka ON STAGE KG versandt wurde, bis zu dem Tag der Wiederanlieferung in unserem Lager. Bei Nichtbenutzung gemieteter Geräte, welche beim Auftraggeber verbleiben, wird ein Abzug nicht gewährt, ausgenommen es wurde eine ausdrückliche Vereinbarung diesbezüglich getroffen. Eine Haftung der Rautschka ON STAGE KG besteht auch dann nicht, wenn dem Auftraggeber oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall überlassener Geräte während der Vertragszeit mittelbar oder unmittelbar Schäden entstehen.


Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich gegen alle versicherbaren Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen der Rautschka ON STAGE KG gegenüber einzugestehen haben, zu versichern. Der Abschluss von Versicherungen seitens der Rautschka ON STAGE KG erfolgt nur auf Grund besonderer Verabredungen und auf Kosten des Auftraggebers. Beim Auftraggeber zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände werden ihm zum Neupreis in Rechnung gestellt. Für mitgeliefertes Zubehör und Verpackungen gelten die selben Vereinbarungen.


5. Bedingungen für Kaufgeschäfte u. Montagearbeiten

Unsere Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den gesamten Kaufpreis für die gelieferte Ware einschließlich Nebenforderungen wie Kosten für Montage oder Kleinmaterial etc. geleistet hat. Der Käufer ist verpflichtet Verpfändungen oder Übereignung zur Sicherheit zu unterlassen. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherheit an uns ab.


Sofern Werkarbeiten kostenlos durch die Rautschka ON STAGE KG erfolgen, handelt es sich um Kulanzarbeiten, für deren Ausführung die Rautschka ON STAGE KG grundsätzlich keine Haftung übernimmt. Sofern derartige Werkarbeiten gesondert verrechnet werden, haftet die Rautschka ON STAGE KG nur für grobe Fahrlässigkeit.


6. Gewährleistung

Mängelrügen oder Gewährleistungsansprüche können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Tagen nach Lieferung oder Montage, schriftlich geltend gemacht werden. Diese Ansprüche entfallen weiters, wenn der Auftraggeber nicht seinen Vertragsverpflichtungen nachkommt, der Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen die Empfehlungen zur Behandlung des Miet-/Verkaufsgegenstandes nicht beachten oder falls Verschleiß oder Beschädigung auf fahrlässige oder unsachgemäße Bedienung zurückzuführen ist.
Vor Ausübung eines Wandlungs- oder Minderungsrechtes hat der Auftraggeber auf jeden Fall schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, wird nicht übernommen.


7. Allgemeine Bedingungen

Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Bei längeren Leistungszeiträumen behält sich die Rautschka ON STAGE KG Teilabrechnungen vor. Im Falle von Zahlungsverzögerungen ist die Rautschka ON STAGE KG berechtigt, die weitere Benutzung der überlassenen Geräte mit sofortiger Wirkung zu untersagen und ihre Leistungen auch im Rahmen bereits laufender Veranstaltungen prompt einzustellen ohne für daraus resultierende Ansprüche Dritter an den Auftraggeber zu haften.


Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden (Angebot), sind die Rechnungen der Rautschka ON STAGE KG zu 50 % der Bruttoauftragssumme bei Auftragserteilung, in jedem Falle vor Aufbau- oder Mietbeginn, die Restzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart. Weiters ist der Auftraggeber zum Ersatz von allfälligen Mahn- und Inkassospesen verpflichtet.

Die Stornogebühren für bereits schriftlich oder auch mündlich beauftragte Angebote betragen bei 14 Tagen vor Auftragsbeginn 25% des Gesamtauftragsvolumen, zwischen 14 und 8 Tagen 50% und bei Storno unter 8 Tagen 100%.


Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Auftraggebers wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist unzulässig.

Der jeweils Unterzeichnende ist von der Auftraggeberfirma bevollmächtigt, diese in diesem Rahmen zu berechtigen und zu verpflichten.

Die Ansprüche der Rautschka ON STAGE KG bestehen unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg der Veranstaltung. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Leistungsvertrages auf Grund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Verhaltens ist die Rautschka ON STAGE KG berechtigt, das Leistungsentgelt für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Rautschka ON STAGE KG bleiben hiervon unberührt.
Jegliche Kollaudierungen und sicherheitstechnische Bewilligungen sowie die Beistellung der erforderlichen Stromanschlüsse sind vom Auftraggeber zu veranlassen und gehen wie die Stromkosten zu seinen Lasten. Abgaben für etwaige Aufführungsrechte urheberrechtlich geschützter Werke trägt der Auftraggeber.

Für alle Angebote, Koordinierungskonzepte, Anforderungsabgleich mit Künstlern oder deren Agenturen und andere projektbezogene Unterlagen behält sich die Rautschka ON STAGE KG das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für sämtliche Leistungen wird Wien vereinbart.
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus vorliegendem Geschäftsfall wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen aus irgendwelchen Gründen treten lediglich diese außer Kraft und zieht nicht die Nichtigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen oder des ganzen Vertrages nach sich.
Durch die Beauftragung, schriftlich oder mündlich, erklärt sich der Auftraggeber mit vorstehenden Bedingungen einverstanden.

 

 

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